Exkursionen
ACHTUNG: Exkursionsanträge werden immer zu Jahresende von der Fakultätsleitung bei den Institutsvorständ*innen abgefragt. Die Institutsvorständ*innen übermitteln eine Liste ihrer priorisierten Vorhaben bis Anfang Dezember an das Dekanat.
Daran anschließend bitten wir um eine Liste der geplanten Exkursionen für das Jahr, jedenfalls für das Sommersemester. Bitte geben Sie als Antragssumme den geschätzten Zuschuss an die Studierenden an.
Dienstreisen für Exkursionen sind an den Subeinheiten abzuwickeln.
Fristen
Abgabefrist für im Sommersemester 2024 stattfindende Exkursionen: Fr 29. März 2024
Wir bitten bis zu diesem Termin auch die für das kommende Wintersemester 2024 geplanten Exkursionen anzukündigen und die vollständigen Anträge für EX im WS zumindest vier Wochen vor Reisebeginn einzureichen.
Formulare
- Antrag auf Genehmigung von Exkursionsmitteln + Meldung Dienstreise
- Formular zur Datenerhebung der Exkursionsteilnehmer/innen
- Abrechnungstabelle für Exkursionen
Achtung: Je nach Browserkonfiguration kann es sein, dass Sie das jeweilige Formular nicht im Browser ausfüllen oder den eigegebenen Text speichern können. Bitte laden Sie das Formular runter und füllen Sie es erst dann aus.
Die Angaben zu den Dienstreisen der EX-Leitung dient allein unserer Information. Die Kosten der Dienstreise (Dienstreiseantrag und -abrechnung) werden vollständig über jede Subeinheit autonom abgewickelt und aus der zugewiesenen Reisepauschale finanziert.
Informationen
Beachten Sie auch die Informationen im Uni Wiki.
Einreichung des Antrags
Exkursionsmittel sind zur Unterstützung von Studierendem des Faches (die die Exkursion als Pflichtlehrveranstaltung benötigen) vorgesehen, die Stipendien oder Familienbeihilfe beziehen. Sie werden nach den nachgewiesenen Kosten des*der einzelnen Teilnehmers*in berechnet. Dem Exkursionsmittelantrag sind daher unbedingt beizulegen:
- kurze, übersichtliche Darstellung der Reiseroute mit Exkursionsprogramm
- Kostenvoranschläge der gewählten Reiseveranstalter (oder eine vom LV-Leiter zusammengestellte Kostenaufstellung) - aus denen die jeweiligen Kosten für den Einzelnen ersichtlich sind; die Kosten des*der LV-Leiters*in sind hier nicht einzubeziehen und bei ev. Pauschalrechnungen erkennbar anteilig herauszurechnen - der*die LV-Leiter*in beantragt und verrechnet seine Aufwendungen ausschließlich über eine Dienstreise
- Bei Exkursionen mit Kosten über EUR 800 für Fahrt/Flug und Nächtigung pro Person ist eine Begründung der Notwendigkeit dieser Destinationswahl/Reiseplanung beizulegen.
- Kostendeckungsplan: Information, ob und wie die Kosten auch mit geringerer oder ohne Exkursionsförderung getragen werden können.
- verbindliche Liste der Teilnehmer*innen unter Angabe der förderungsberechtigten Studierenden. Für Studierende, die einen Zuschuss (50 % aus der Summe von Fahrtkosten (ohne Taxi), Nächtigung mit Frühstück und Eintritte) erhalten sollen, ist vorzulegen:
- ein von der*dem Studierenden erbrachter Nachweis eines ordentlichen Studiums an der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät (Studienbuchblatt)
- ein Nachweis des Bedarfs dieser Exkursion als Pflichtlehrveranstaltung (Studienbuchblatt, schriftliche Erklärung die Exkursion als Pflichtexkursion anrechnen zu lassen)
- Bestätigung des Bezuges von Familienbeihilfe und/oder Stipendium im Semester der Exkursion von genehmigender Stelle
- Geschätzte Summen zum Dienstreiseantrag sind am Antragsformular bloß zu melden. Da Dienstreiseanträge über das Portal elektronisch eingereicht und direkt an den Instituten abgewickelt werden, bitten wir um eine Meldung.
Bitte zu beachten: Von der Leitung oder Begleitung einer Exkursion kann kein Anrecht auf eine Dienstreise abgeleitet werden. Aus dienstrechtlichen Gründen kann dies u.U. nicht möglich sein.
Wir bitten sich diesbezüglich rechtzeitig zu informieren. - Die Abrechnung der Exkursionsreisegruppe erfolgt in der Regel am Institut über das Exkursionskonto. Diese finale Abrechnung wird an das Finanzwesen- und Controlling übermittelt, um Rückzahlungen und Zuschussauszahlungen zu veranlassen. Eine Kopie der Abrechnung und etwaige Belege (bei individueller Reise) sind an das Dekanat zur Prüfung zu senden. Wir bitten noch um eine kurze Prüfung, bevor die Zuschüsse ausbezahlt werden.
- Nähere Infos finden Sie auch im Intranet unter "Exkursionen".
Abrechnung von Exkursionen
Bitte verwenden Sie die downloadbare Exceltabelle für die Abrechnung. In der Exceltabelle sind Beispiele eingetragen und weitere Hinweise zur Abrechnung. Formeln müssen ggf. angepasst werden.
Senden Sie vor der Weiterleitung des Excelabrechnungsblattes die Abrechnung an antraege.hkw@univie.ac.at - wir werden innerhalb von 10 Werktagen die Abrechnung der Zuschusszahlung prüfen, bevor es zu einer Überweisung durch das Finanzwesen kommt.
Erläuterungen zum Begriff "Exkursion"
Eine Exkursion ist eine Reise wissenschaftlichen Charakters mit dem Ziel, den wissenschaftlichen Unterricht durch Autopsie, Feldforschung usw. zu ergänzen. Dadurch unterscheidet sich die Exkursion von Klausurtagungen, Blockseminaren etc., die außerhalb der Universität abgehalten werden.
Kategorien von Exkursionen
Kategorie I
Die Exkursion, für die Mittel beantragt werden, ist namentlich in den Studienbestimmungen vorgeschrieben durch 1) Studienordnung 2) Studienplan 3) Fakultätsbeschluss vom ...
Kategorie II
Die Exkursion ist in den Studienbestimmungen nicht namentlich erwähnt, ergänzt aber eine Lehrveranstaltung in einer Studienrichtung, in deren Studienbestimmungen ausdrücklich Exkursionen (mit/ohne bestimmte Stundenzahl) vorgeschrieben sind.
Kategorie III
Die Exkursion ist im Vorlesungsverzeichnis angekündigt und dient zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung, die ihrem Typus, nicht aber ihrem Inhalt nach, in den Studienbestimmungen der Studienrichtung vorgeschrieben ist.
Kategorie IV
Alle übrigen Fälle.
Große Exkursionen
Bei den Kategorien I und II soll möglichst nur eine große Exkursion (Ausland) pro Jahr durchgeführt werden.
Kosten
Studierende haben lt. Hochschul-Taxengesetz § 4 Abs.1 die Selbstkosten zu tragen. Die von der Universität zur Verfügung gestellten Mittel dienen der Unterstützung bedürftiger Studierender, d. h. Empfängern von Beihilfen.
Kostenvoranschläge
Dem Antrag auf Genehmigung von Exkursionsmitteln müssen Kostenvoranschläge beigelegt werden, bei denen Kosten- und Leistungsverhältnis günstig zueinander stehen.
Subventionierung durch private Stellen
Die Subventionierung durch private Stellen ist beim Einreichen um Exkursionsmittel nicht von Belang.
Dienstreisen
Für eintägige Inlandsexkursionen und Auslandsexkursionen werden bis 15 Teilnehmer eine, ab dem*r 16. studentischen Teilnehmer*in (mit ordentlicher Studienzulassung) eine weitere Dienstreise bewilligt. Für alle anderen Exkursionen werden höchstens zwei Dienstreisen bewilligt. Die Dienstreisen sind über das HR4U-Portal über den Dienstweg zu beantragen. Daher müssen nun im Antragsformular Angaben zu den Kosten der Dienstreisen gemacht werden, die dann an dieser Stelle von der Dekanin genehmigt werden.