Grabungen
ACHTUNG: Grabungsanträge werden immer zu Jahresende von der Fakultätsleitung bei den Institutsvorständ*innen abgefragt. Die Institutsvorständ*innen übermitteln eine Liste ihrer priorisierten Vorhaben bis Ende Jänner an das Dekanat. Anträge, die nicht in diesen Listen aufscheinen können nicht berücksichtigt werden.
Fristen
Abgabefrist für 2023 stattfindende Grabungen: 15. März 2023
Informationen
Wir bitten um:
- Die Benennung der Grabungen als „Lehrgrabung“, „Forschungsgrabung“ oder „Lehr- und Forschungsgrabung“.
- Bei Lehrgrabungen: eine Teilnehmer*innenliste (Studierende der Universität Wien und gegebenenfalls Anzahl Studierender anderer Universitäten).
- Bei Forschungsgrabungen: wie weit und in welcher Zahl Studierende beschäftigt werden.
- Eine kurze Darstellung der für dieses Jahr geplanten Arbeiten.
- Eine Aufstellung über die Verwendung der beantragten Mittel.
- Einen Grabungsbericht über die vorjährige Grabung (Umsetzung des Vorhabens, Verwendung der Fakultätsmittel/Kostenaufstellung und Anteil anderer Förderungen; 1-1½ A4 Seiten).