Grabungen

ACHTUNG: Grabungsanträge werden immer zu Jahresende von der Fakultätsleitung bei den Institutsvorständ*innen abgefragt. Die Institutsvorständ*innen übermitteln eine Liste ihrer priorisierten Vorhaben an das Dekanat. Anträge, die nicht in diesen Listen aufscheinen, können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Unterlagen (Grabungsberichte und Grabungsanträge) sind dann bis Ende März einzureichen.

 Fristen

Bitte beachten Sie die Fristen der außerordentlichen Dotationen.

Bei Grabungen bitten wir um eine Beschreibung des Vorhabens (Arbeiten und Verwendung der Gelder) und um eine Kostenaufstellung dazu, sowie genaue Bezeichnung und Teilnehmer*innenlisten bei Lehrgrabungen im Umfang von 1-3 A4-Seiten. 

 Informationen

Wir bitten um:

  • Die Benennung der Grabungen („Lehr-“, „Forschungs-“ oder „Lehr- & Forschungsgrabung“.
  • Bei Lehrgrabungen: eine Teilnehmer*innenliste (Studierende der Universität Wien und ggf. Anzahl Studierender anderer Universitäten).
  • Bei Forschungsgrabungen: inwiefern und in welcher Zahl Studierende beschäftigt werden.
  • Geplanten Arbeiten
  • Verwendung der beantragten Mittel
  • Grabungsbericht über die vorjährige Grabung (Umsetzung des Vorhabens, Verwendung der Fakultätsmittel und Anteil anderer Förderungen; rund eine A4-Seite).
  • Abgabe bis Ende März