Grabungen

ACHTUNG: Grabungsanträge werden immer zu Jahresende von der Fakultätsleitung bei den Institutsvorständ*innen abgefragt. Die Institutsvorständ*innen übermitteln eine Liste ihrer priorisierten Vorhaben bis Ende Jänner an das Dekanat. Anträge, die nicht in diesen Listen aufscheinen können nicht berücksichtigt werden.

 Fristen

Abgabefrist für 2023 stattfindende Grabungen: 15. März 2023

 Informationen

Wir bitten um:

  • Die Benennung der Grabungen als „Lehrgrabung“, „Forschungsgrabung“ oder „Lehr- und Forschungsgrabung“.
  • Bei Lehrgrabungen: eine Teilnehmer*innenliste (Studierende der Universität Wien und gegebenenfalls Anzahl Studierender anderer Universitäten).
  • Bei Forschungsgrabungen: wie weit und in welcher Zahl Studierende beschäftigt werden.
  • Eine kurze Darstellung der für dieses Jahr geplanten Arbeiten.
  • Eine Aufstellung über die Verwendung der beantragten Mittel.
  • Einen Grabungsbericht über die vorjährige Grabung (Umsetzung des Vorhabens, Verwendung der Fakultätsmittel/Kostenaufstellung und Anteil anderer Förderungen; 1-1½ A4 Seiten).