Außerordentliche Dotationen

ACHTUNG: Anträge auf außerordentliche Dotationen werden immer zu Jahresende von der Fakultätsleitung bei den Institutsvorständ*innen abgefragt. Die Institutsvorständ*innen übermitteln eine Liste ihrer priorisierten Vorhaben bis Ende Jänner an das Dekanat. Anträge, die nicht in diesen Listen aufscheinen können nicht berücksichtigt werden.

Es kann für drei Kategorien ein Antrag gestellt werden:

  1. Eventförderung
  2. Publikations- und Druckkosten
  3. Wiss. Hilfsleistungen (fr. DV oder Werkvertrag)

Details sind dem Call (E-Mail-Aussendung) zu entnehmen!

 Fristen

Wir bitten um das Nachreichen noch angeforderter Beilagen bis 15. März 2024

Sollten die Angaben zu den drei beantragbaren Kategorien (Events, Publikations- & Druckkosten und wiss. Hilfsleistungen) in der Exceltabelle vollständig und aussagekräftig genug sein, ist keine weitere Beilage erforderlich.

Für Grabungs- und Exkursionsanträge sind noch Unterlagen einzureichen. Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.

Wir bitten aber bei allen Anträgen unbedingt um Benachrichtigung, sollte sich beim Antrag eine Änderung ergeben (z.B. Verschiebung des Vorhabens, kleineres Veranstaltungsformat als ursprüngl. beantragt, andere Verwendung der Fördermittel geplant, Erhalt zusätzlicher Fördermittel von dritter Stelle,...).