Außerordentliche Aufwendungen
ACHTUNG: Anträge auf außerordentliche Dotationen werden immer zu Jahresende von der Fakultätsleitung bei den Institutsvorständ*innen abgefragt. Die Institutsvorständ*innen übermitteln eine Liste ihrer priorisierten Vorhaben bis Ende Jänner an das Dekanat. Anträge, die nicht in diesen Listen aufscheinen können nicht berücksichtigt werden.
Fristen
Abgabefrist für das Budgetjahr 2023: 15. März 2023
Die von Dekanin oder Vizedekan*innen zu zeichnenden Verträge müssen grundsätzlich 20 Tage vor Vertragsbeginn im Dekanat vorliegen.
Formulare
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Informationen
- Bei der Beantragung von Geräten ist anzugeben, ob es sich um ein Ersatzgerät oder um eine zusätzliche Ausstattung handelt und für welchen Arbeitsplatz oder Benutzer es vorgesehen wird.
- Bei der Beantragung von Mitteln für Veranstaltungen ist ein Programm bzw. Ablauf beizulegen.
- Beizulegen ist immer zumindest ein Kostenvoranschlag oder Anbot. Die in den Antrag übernommenen Positionen sollen klar ersichtlich sein.
- Geplante Anschaffung von Einrichtungsgegenständen oder größeren (vor allem fixmontierten) Geräten: wegen eventuell zu berücksichtigender Sicherheitsbestimmungen, Installations- und anderer Baunebenkosten sollten Sie unbedingt das Raum- und Ressourcenmanagement kontaktieren.
- Bei Werkverträgen und Freien Dienstverträgen ersuchen wir um Zusendung einer Kopie des Vertrags (Erhebungsblatt und Honorarnote). Hier ist im Besonderen die Zweitzeichnungsregelung zu beachten.