Habilitation an der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät

 

1) Habilitation

Die Habilitation ist die Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi) für ein Fachgebiet, das in den Wirkungsbereich der Universität Wien fällt.

 

Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefugnis

Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefugnis für ein ganzes wissenschaftliches Fach ist der Nachweis der hervorragenden wissenschaftlichen Qualifikation und der mehrmaligen Lehrtätigkeit an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen zum Nachweis der didaktischen Fähigkeiten der Antragstellerin oder des Antragstellers.

 

Habilitationsschrift

Die Habilitationsschrift muss ein Thema aus jenem Fachgebiet betreffen, für das die Lehrbefugnis beantragt wird. Die Habilitationsschrift muss ein anderes Thema als die Dissertation behandeln oder thematisch eine wissenschaftliche Weiterentwicklung der Dissertation darstellen. Es muss sich jedoch um einen qualitativ und quantitativ sehr wesentlichen Ausbau der Dissertation handeln, um als eigenständige Habilitationsschrift gewertet werden zu können.

Die Habilitationsschrift kann aus einer einzelnen wissenschaftlichen Arbeit oder aus mehreren im thematischen Zusammenhang stehenden wissenschaftlichen Veröffentlichungen bestehen. Eine kumulative Habilitationsschrift ist zu betiteln und der thematische Zusammenhang darzulegen.

Die Habilitationsschrift muss methodisch einwandfrei durchgeführt sein, neue wissenschaftliche Ergebnisse enthalten und die wissenschaftliche Beherrschung des Habilitationsfachs und die Fähigkeit zu seiner Förderung beweisen.

 

Erwerb der Lehrbefugnis

Die Lehrbefugnis für ein ganzes wissenschaftliches Fach wird durch Bescheid des Rektorats erteilt.

 

Erlöschen der Lehrbefugnis

Die Lehrbefugnis erlischt

  • durch Verzicht,
  • durch fortgesetzte unbegründete Nichtausübung durch vier Jahre,
  • mit einer durch ein inländisches Gericht erfolgten Verurteilung, die gemäß § 27 StGB, BGBl. Nr. 60/1974, bei einem Beamten den Verlust des Amts nach sich zieht.

Bei Vorliegen eines dieser drei Tatbestände erlischt die Lehrbefugnis automatisch, also ohne Erlassung eines das Erlöschen aussprechenden Bescheids.

Im Fall des Verzichts auf die Lehrbefugnis hat die Inhaberin oder der Inhaber der Lehrbefugnis dies schriftlich dem Rektorat im Wege der Dienstleistungseinrichtung Personalwesen und Frauenförderung mitzuteilen. Der Verzicht wird mit Zugang wirksam.

 

2) Zulassungsvoraussetzungen zum Habilitationsverfahren

  • der Nachweis eines für die beantragte Lehrbefugnis fachlich in Betracht kommenden abgeschlossenen Studiums an einer Universität;
  • der Nachweis einer mehrmaligen Lehrtätigkeit an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen;
  • der Nachweis eines Doktorats oder eine gleichwertigen facheinschlägigen wissenschaftlichen Qualifikation;
  • die klare Bezeichnung des ganzen wissenschaftlichen Fachs, für das die Lehrbefugnis beantragt wird (§ 103 Abs. 1 UG);
  • die Zugehörigkeit der beantragten Lehrbefugnis zum Wirkungsbereich der Universität Wien (§ 103 Abs. 1 UG).

 

3) Vor der offiziellen Antragstellung beim Dekanat:

Für die Zulässigkeitsbestätigung der Fakultätsleitung ist vor der Einreichung des offiziellen Habilitationsantrages folgendes zu tun:

  • Kontaktaufnahme mit dem Mentor / der Mentorin (InhaberIn einer Fachprofessur, in welche die angestrebte Venia fällt) zwecks Beratung:
    • Zuordnung Fachbereich
    • Zuordnung „Venia docendi“
    • Passung der Habilitationsschrift/Forschungsleistung
    • Passung der ausgeübten Lehrtätigkeit
  • Vorsprache beim Dekan / bei der Dekanin gemeinsam mit der / dem MentorIn, damit diese/r das ganze wissenschaftliche Fach im Sinne des § 103 Abs. 1 UG feststellen kann. (Terminvereinbarung unter dekanat.hkw@univie.ac.at).

 

4) Antragstellung am Dekanat:

  • Der Habilitationsantrag ist schriftlich, unter Verwendung des Formulars: Habilitationsantrag beim Dekanat (per Post, Einwurf im Briefkasten des Dekanats, persönlich oder elektronisch: dekanat.hkw@univie.ac.at) einzubringen. Bitte geben Sie auf dem Formular eine gültige E-Mail Adresse an. An diese erhalten Sie eine Eingangsbestätigung sowie allfällige Folgekorrespondenzen. Bitte geben Sie auf dem Formular auch die englische Bezeichnung des Faches an.
  • Der Antrag wird mit EUR 186,20 vergebührt. Die Gebühren können durch Barzahlung in der Dienstleistungseinrichtung Finanzwesen und Controlling oder durch Überweisung an das folgende Konto (Verwendungszweck: ER 123030) entrichtet werden: Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien 1010 Wien, Schottengasse 2, IBAN: AT08 3200 0000 0067 5447, BIC / SWIFT: RLNWATWW

Dem Antrag sind folgende Beilagen anzuschließen:

  • Lebenslauf mit Darstellung der bisher ausgeübten wissenschaftlichen Tätigkeit, insbesondere auch unter Bezugnahme auf das ganze wissenschaftliche Fach, für das die Lehrbefugnis angestrebt wird;
  • Nachweis über den Abschluss der absolvierten Universitätsstudien;
  • Verzeichnis aller bisher verfassten und veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten; diese oder eine Auswahl von diesen sind entweder in einem gängigen Dateiformat elektronisch auf einem gängigen Datenträger oder in 5-facher Ausfertigung vorzulegen;
  • Nachweis über die mehrmalige Lehrtätigkeit an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen und Auflistung der bisherigen Lehrtätigkeit, insbesondere auch unter Bezugnahme auf das ganze wissenschaftliche Fach, für das die Lehrbefugnis angestrebt wird;
  • eine Habilitationsschrift über ein Thema aus dem beantragten Habilitationsfach oder mehrere im thematischen Zusammenhang stehende wissenschaftliche Veröffentlichungen (jeweils in 5-facher Ausfertigung oder in einem gängigen Dateiformat elektronisch auf einem gängigen Datenträger); eine kumulative Habilitationsschrift ist zu betiteln und der thematische Zusammenhang darzulegen; die Habilitationsschrift muss ein anderes Thema als die Dissertation behandeln oder thematisch eine deutliche wissenschaftliche Weiterentwicklung der Dissertation darstellen;
  • soferne an der Habilitationsschrift oder den als Habilitationsschrift kumulativ vorgelegten wissenschaftlichen Arbeiten mehrere Autorinnen oder Autoren beteiligt waren, eine Erklärung der Antragstellerin oder des Antragstellers über ihren oder seinen Anteil an der Habilitationsschrift oder 
  • Zahlungsnachweis oder Bestätigung der Vergebührung.

 

Rechtliche Grundlagen und weiterführende Information: